{"id":1303,"date":"2021-04-26T09:29:03","date_gmt":"2021-04-26T07:29:03","guid":{"rendered":"https:\/\/gesundheit-digitalisieren.de\/?p=1303"},"modified":"2022-11-08T10:31:27","modified_gmt":"2022-11-08T09:31:27","slug":"it-sicherheitsrichtlinie-der-kbv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gesundheit-digitalisieren.de\/it-sicherheit\/it-sicherheitsrichtlinie-der-kbv\/","title":{"rendered":"IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV"},"content":{"rendered":"\n

Im Januar ist die gesetzliche IT-Sicherheitsrichtlinie (nach §75b SGB V<\/a>) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Kraft getreten. Darin werden Anforderungen an Praxen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit aufgelistet, die bis Juli 2022 schrittweise umgesetzt werden sollen. Welche Forderungen wann erfüllt sein müssen und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können, erfahren Sie hier. <\/p>\n

Was ist die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV?<\/h2>\n

Im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetzes<\/a> hat der Gesetzgeber die Kassenärztliche Bundesvereinigung 2020 beauftragt, eine IT-Sicherheitsrichtlinie für alle Arzt- und Psychotherapeutenpraxen zu entwickeln, um ein Mindestmaß an Sicherheit beim Prozess der Digitalisierung im Gesundheitswesen<\/a> zu gewährleisten. Diese ist am 23. Januar 2021 in Kraft getreten und beinhaltet konkrete Vorgaben für Praxen und ihre IT-Infrastrukturen.<\/p>\n\t