{"id":1699,"date":"2022-02-04T07:59:16","date_gmt":"2022-02-04T06:59:16","guid":{"rendered":"https:\/\/gesundheit-digitalisieren.de\/?p=1699"},"modified":"2022-02-03T17:00:27","modified_gmt":"2022-02-03T16:00:27","slug":"einrichtungsbezogene-impfpflicht-nachweis-app-fuer-arbeitgeber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gesundheit-digitalisieren.de\/arbeitsorganisation\/einrichtungsbezogene-impfpflicht-nachweis-app-fuer-arbeitgeber\/","title":{"rendered":"Impfpflicht im Gesundheitswesen: Nachweis-App f\u00fcr Arbeitgeber"},"content":{"rendered":"\n

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeitende aus dem Gesundheitswesen ist von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Laut dem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“<\/a> mit dem Ziel, Pflegebedürftige, Patientinnen und Patienten in Zukunft besser vor einer Covid-19-Infektion zu schützen, um die Corona-Pandemie nachhaltig zu bekämpfen und mehr Schutz für die Bevölkerung zu gewähren. Auf Arbeitgeber und -nehmer in der Gesundheitsbranche kommt damit ein hoher Nachweis- und Kontrollaufwand zu. Wir möchten Sie mit unserer digitalen Lösung, der Corona-Status-Tracker-App als SAP Fiori Self-Service, unterstützen und Ihren Aufwand minimieren.<\/p>\n

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Was heißt einrichtungsbezogene Impfpflicht und für wen gilt sie?<\/h2>\n

Bis zum 15. März 2022<\/strong> müssen Beschäftigte der Gesundheits- und Pflegebranche einen Nachweis über vollen Impfschutz, eine Genesung oder ein ärztliches Attest zur Impfpflicht-Befreiung bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Ab dem 16. März 2022<\/strong> dürfen Beschäftigte ohne Vorlage keine Tätigkeit mehr in den betroffenen Einrichtungen ausführen. Dazu zählen unter anderen:<\/p>\n