{"id":2058,"date":"2022-10-12T16:27:39","date_gmt":"2022-10-12T14:27:39","guid":{"rendered":"https:\/\/gesundheit-digitalisieren.de\/?p=2058"},"modified":"2022-10-12T16:27:39","modified_gmt":"2022-10-12T14:27:39","slug":"khpfleg-verpflichtende-interoperabilitaet-in-der-digitalen-gesundheitsversorgung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gesundheit-digitalisieren.de\/it-sicherheit\/khpfleg-verpflichtende-interoperabilitaet-in-der-digitalen-gesundheitsversorgung\/","title":{"rendered":"KHPflEG – Verpflichtende Interoperabilit\u00e4t in der digitalen Gesundheitsversorgung"},"content":{"rendered":"\n

Mitte September beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf “zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung” – kurz Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG). Das Gesetz soll Krankenhäuser dazu verpflichten, mit einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften zu arbeiten. Jedoch sind auch einige Entwicklungen im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung dazugekommen, welche in diesem Beitrag einmal beleuchtet werden.<\/p>\n

<\/p>\n

Gesetzesinhalte des KHPflEG im Überblick<\/h2>\n

Das grundlegende Ziel des neuen Gesetzes ist die Verbesserung der Pflegesituation in den Krankenhäusern. Mit einem Instrument zur Personalbemessung (PPR 2.0) sollen Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden können. Es wurde im Rahmen der Aktion Pflege entwickelt und soll in drei Stufen eingeführt werden:<\/p>\n