IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV
Im Januar ist die gesetzliche IT-Sicherheitsrichtlinie (nach §75b SGB V) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Kraft getreten. Darin werden Anforderungen an Praxen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit aufgelistet, die bis Juli 2022 schrittweise umgesetzt werden sollen. Welche Forderungen wann erfüllt sein müssen und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können, erfahren Sie hier.
Was ist die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV?
Im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetzes hat der Gesetzgeber die Kassenärztliche Bundesvereinigung 2020 beauftragt, eine IT-Sicherheitsrichtlinie für alle Arzt- und Psychotherapeutenpraxen zu entwickeln, um ein Mindestmaß an Sicherheit beim Prozess der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Diese ist am 23. Januar 2021 in Kraft getreten und beinhaltet konkrete Vorgaben für Praxen und ihre IT-Infrastrukturen.
Übersicht der Anforderungen
Im gesetzlichen Anforderungskatalog wird zwischen kleinen, mittleren und großen Praxen sowie Einrichtungen mit medizinischen Großgeräten wie CT und MRT unterschieden. Je nach Größe und Ausstattung müssen demnach ggf. zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Weiterhin ist eine schrittweise Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen, sodass Prozesse und Infrastruktur bis Juli 2022 nach und nach umstrukturiert werden können. Die ersten 22 Anforderungen sollten bereits im April 2021 umgesetzt worden sein, damit Praxen für den anstehenden Umstieg auf elektronischen Patientenakten (ePA) und elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) vorbereitet sind.
Die von der KBV veröffentlichte Richtlinie finden sie hier. Im Folgenden liefern wir Ihnen eine komprimierte Übersicht aller Anforderungen:
Ab 1. April 2021 | Apps |
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Office-Produkte |
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Internet-Anwendungen |
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Endgeräte |
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Smartphone & Tablet |
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Mobiltelefon |
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Wechseldatenträger & Speichermedien |
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Netzwerksicherheit |
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Zusätzlich für mittlere Praxen* |
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Zusätzlich für große Praxen** |
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Ab 1. Juli 2021 | Zusätzlich für Praxen mit medizinischen Großgeräten |
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Ab 1. Januar 2022 | Apps |
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Internet-Anwendungen |
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Endgeräte |
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Smartphone & Tablet |
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Mobiltelefon |
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Wechseldatenträger & Speichermedien |
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Netzwerksicherheit |
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Zusätzlich für mittlere Praxen* |
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Zusätzlich für große Praxen** |
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Zusätzlich für Praxen mit medizinischen Großgeräten |
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Anforderungen bzgl. Dezentraler Komponenten*** |
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Ab 1. Juli 2022 | Zusätzlich für mittlere Praxen* |
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Zusätzlich für große Praxen** |
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* In mittleren Praxen sind 6 bis 20 Personen mit der ständigen Datenverarbeitung betraut.
** In großen Praxen sind mehr als 20 Personen mit der ständigen Datenverarbeitung betraut ODER die Datenverarbeitung geht über die normale Datenübermittlung hinaus (z.B. Labor, Groß-MVZ).
*** Darunter fallen bspw. Konnektoren, Kartenlesegeräte oder Praxisausweise.
Informationsmaterial
In Anbetracht der großen Menge zu bewältigender Anforderungen hat die KBV eine Online-Plattform eingerichtet, um Praxen mit Begleitinformationen, Umsetzungshinweisen und Musterdokumenten zu unterstützen. Dort finden Sie u.a. Vorlagen für die vorgeschriebene Richtlinienerstellung oder einen beispielhaften Netzplan.
Ebenfalls existiert seit Februar ein Fortbildungsportal mit Online-Schulungen, für die CME Punkte erworben werden können. Unter den Fortbildungsthemen finden Sie auch eine Schulung zur “IT-Sicherheit in der Praxis”, in der Sie ausführlich über gesetzliche Regelungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit aufgeklärt werden. Weitere Informationen der KBV finden Sie auch auf den Themenseiten Praxis-IT und IT-Sicherheitsrichtlinie sowie den dazugehörigen Unterpunkten.
Unser Knowhow für Ihr IT-System
Für zusätzliche Hilfe bei der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen können sich Praxen von IT-Dienstleistern beraten und unterstützen lassen. Da die zukünftige Verordnung weiterer IT-Richtlinien bzgl. Datensicherheit wahrscheinlich ist, ist die Pflege einer sorgsam strukturierten IT- und Telematikinfrastruktur von höchster Wichtigkeit, um die Zukunftssicherheit Ihres Systems zu gewährleisten.
Gerne stehen Ihnen unsere darauf spezialisierten Consultants zur Seite, um Sie diesbezüglich professionell zu beraten und für eine reibungslose und fristgerechte Umsetzung der Sicherheitsvorschriften in Ihrer Praxis zu sorgen. Bei Bedarf bereiten wir Sie und Ihre Infrastruktur zusätzlich noch für die Umstellung auf die ePA und eAU vor. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
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