Elektronische Gesundheitskarte
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die elektronische Gesundheitskarte?
- Die europäische Krankenversicherungskarte
- Welche Daten werden gespeichert?
- Grundlage der Anwendungen: Das E-Health Gesetz
- Medikationsplan
- Elektronische Patientenakte
- Elektronische Rezepte und Arztbriefe
- Sicher dank Telematikinfrastruktur
- Der Grundbaustein für ein digitales Gesundheitssystem
Auf der eGK befindet sich unter anderem die Stamm- und Notfalldaten des Patienten. Die Anwendungen, die unter der eGK laufen, verbessern die gesundheitliche Versorgung.
Was ist die elektronische Gesundheitskarte?
Seit dem 1. Januar 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte der ausschließliche Versicherungsnachweis, um medizinische Leistungen beanspruchen zu können. Zudem benötigen Ärzte die Chipkarte zur Abrechnung. Die eGK ist die Versichertenkarte für gesetzlich Krankenversicherte. Um die Identität des Versicherten bestätigen zu können, befindet sich auf der Vorderseite der eGK ein aktuelles Lichtbild des Versicherten. Sie löst die Krankenversichertenkarte ab, die am 01. Januar 1995 eingeführt wurde.
Außerdem gibt es seit dem 01. Januar 2019 eine erneuerte Gesundheitskarte, die mit dem Aufdruck „G2“ oder „G2.1“ markiert ist. Dieses Update unterstützt neuere, kryptografische Verfahren und medizinische Fachanwendungen, wie das Notfalldatenmanagement. Bei dieser Anwendung speichern Ärzte notfallrelevante Informationen der Patienten auf der eGK. Patienten können ihre Versichertendaten online aktualisieren und Ärzte können immer den aktuellen Versichertenstatus einsehen.
Allgemein soll die eGK die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern sowie den Patienten und seine Bedürfnisse in den Vordergrund stellen. Dabei werden die Daten und Rechte des Patienten geschützt. Die Daten sind mit einem Zwei-Schlüssel-Prinzip gesichert. Der 1. Schlüssel ist die eGK und der 2. Der Heilberufsausweis des Arztes. In erster Linie verbessert die eGK die Kommunikation zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems.
Die europäische Krankenversicherungskarte
Auf der Rückseite der eGK befindet sich die europäische Krankenversicherungskarte, auch „European Health Insurance Card“ (EHIC) genannt. Versicherte erhalten während eines ausländischen Aufenthalts in Europa mit der EHIC unbürokratische medizinische Hilfe. Sie ist in allen Staaten der Europäischen Union und Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz gültig.
Welche Daten werden gespeichert?
Jeder Versicherte hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Daten in der eGK gespeichert werden und ob er diese Funktion überhaupt in Anspruch nehmen will. Administrative Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum sind jedoch auf allen eGK gespeichert. Diese verwalten die Krankenkassen. Außerdem sind sie die dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine Auskunft über die gespeicherten Daten zu geben.
In der Zukunft können sich unter anderem die Notfalldaten des Patienten auf der Karte befinden. Somit weiß der Arzt über alle relevanten Daten wie Allergien, Vorerkrankungen o. ä. Bescheid. Patienten können auch die Adresse eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen speichern. Somit sind Notfallsanitäter in der Lage, den Angehörigen zu kontaktieren.
Grundlage der Anwendungen: Das E-Health Gesetz
Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (kurz: E-Health Gesetz) ist am 01. Januar 2016 in Kraft getreten. Es bildet die Grundlage für die Anwendungen der eGK, die den digitalen Wandel der Gesundheitsbranche vorantreiben. Das E-Health-Gesetz verfolgt ein Ziel: einen sicheren Datenaustausch zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens.
Die erste Pflichtanwendung der eGK ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Sobald die technischen Komponenten bereit sind (z. B. die Anbindung an die Telematikinfrastruktur), sind alle Praxen dazu verpflichtet, das VSDM einzusetzen. Praxen mussten sich bspw. bis zum 30.06.2019 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben. Die Anwendung prüft die Versichertenstammdaten auf Aktualität. Unter die Daten fallen bspw. Name, Anschrift und Angaben zum Versichertenstatus.
Medikationsplan
Zudem bietet die eGK freiwillige Anwendungen. Eine dieser Anwendungen ist der elektronische Medikationsplan (eMP). Um unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zu vermeiden, haben Patienten seit Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Dafür müssen sie folgende Ansprüche erfüllen:
- Die Einnahme von mindestens 3 Arzneimitteln
- Die Einnahme läuft über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen
Von dem Medikationsplan profitieren vor allem ältere und chronisch kranke Menschen. Der jeweilige Arzt erstellt den Plan und auch Apotheker sind miteinbezogen – bei Änderung der Medikation auf Wunsch des Patienten sind sie zur Aktualisierung verpflichtet. Zukünftig ist dieser Plan elektronisch auf der eGK gespeichert.
Elektronische Patientenakte
Ab dem 1. Januar 2021 sind Krankenkassen dazu verpflichtet, die Patientendaten ihrer Versicherten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die Daten aus der elektronischen Gesundheitskarte können mit in die elektronische Patientenakte (ePA) eingenommen werden. Da dies schrittweise geschieht, machen die Notfalldaten und der elektronische Medikationsplan den Anfang.
In der ePA sind alle medizinischen Daten eines Patienten zu finden. Folgende Patienteninformationen können in der ePA gespeichert sein:
- Befunde bzw. Diagnosen
- Behandlungen
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsberichte
- Impfungen
Die Daten können einrichtungsübergreifend verschickt werden. Die Kommunikation zwischen den einzelnen Einrichtungen des Gesundheitswesens soll aber bestehen – die ePA ersetzt nicht das persönliche Gespräch. Zudem ist zu erwähnen, dass die ePA für Patienten ein freiwilliges Angebot ist. Der Patient entscheidet selbst, wer seine Akte einsehen kann. Er erteilt Ärzten eine Erlaubnis, auf die Akte zuzugreifen. Zudem sind Patienten in der Lage, zu entscheiden, welche Daten der Arzt einsieht.
Elektronische Rezepte und Arztbriefe
Der Weg vom Rezept zum Medikament soll mit elektronischen Rezepten (E-Rezepte) optimiert werden. Patienten sollen sich zukünftig entscheiden können, ob sie ein herkömmliches oder elektronisches Rezept erhalten wollen, das der Arzt ihnen direkt verschlüsselt auf das Smartphone schickt. E-Rezepte können während Videosprechstunden eine große Hilfe sein. Ohne ein elektronisches Rezept müsste der Arzt eine auf Papier gedruckte Verschreibung erstellen, die dann per Post verschickt wird.
E-Rezepte hingegen werden digital und verschlüsselt auf das Smartphone des Patienten geschickt. Mit einem E-Rezept werden also eine Kosten- und Zeitersparnis erzielt. Auch der Arztbrief soll künftig elektronisch sein (E-Arztbrief). Patienten sollen einen digitalen Zugriff auf Schriftstücke, Röntgenaufnahmen o. ä. erhalten und den Krankenkassen elektronisch weiterleiten.

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Sicher dank Telematikinfrastruktur
Damit medizinische Daten sicher gespeichert und weitergeleitet werden, wird eine Telematikinfrastruktur (TI) aufgebaut. Die TI versteht sich als Datenautobahn des Gesundheitswesens. Sie ermöglicht einen sicheren Zugriff für Berechtigte, sodass keine Dritten auf die sensiblen Daten zugreifen können. Die Anwendungen der eGK wie die des VSDM benötigen eine Anbindung an die TI.
Die „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“ (gematik) führt die TI ein und ist für ihren Betrieb zuständig. Zu ihren Kernaufgaben gehören Datenschutz und Informationssicherheit. Aus diesem Grund sind die Daten nicht nur während der Übertragung verschlüsselt: Zu keinem Zeitpunkt liegen die Daten entschlüsselt vor.
Der Grundbaustein für ein digitales Gesundheitssystem
Die eGK bereitet den Weg zur Digitalisierung des Gesundheitssystems vor. Seit ihrer Einführung Anfang 2015 sind viele neue Technologien hinzugekommen. Patienten sind nun in der Lage, bspw. bei Umzügen ihre Adresse online zu ändern. Ärzte sehen immer die aktuellen Daten. Andere Innovationen wie E-Rezepte sind noch in Planung, aber schon in greifbarer Zukunft.
Ein Kommentar zu "Elektronische Gesundheitskarte"
Für mich undenkbar! Wenn der Arzt etwas wissen will, soll er mich fragen! Dann entscheide ich über Art und Umfang meiner Auskunft. Medikamentenplan kann er gerne auch bekommen und im übrigen soll er sich mal schön die Arbeit machen und eine ordnungsgemäße Anamnese erstellen und wie in der guten alten Zeit eine ausführliche körperliche Untersuchung durchführen.