Digitale-Versorgung-Gesetz
Inhaltsverzeichnis
Die Telematikinfrastruktur als Voraussetzung
Das Digitale-Versorgung-Gesetz steht für mehr Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem. Damit das Gesundheitssystem digital vernetzt sein kann, müssen Gesundheitseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) gebunden sein. Sie stellt medizinische Informationen schnell zur Verfügung. Ärzte wählen auf Grundlage der Daten geeignete Therapiemaßnahmen für ihre Patienten aus. Dabei soll der Datenschutz nicht außer Acht gelassen werden – die Datensicherheit hat schließlich oberste Priorität. Für digitalisierte Daten wie Befunde oder Rezepte sollen sich nicht nur Arztpraxen, sondern auch Krankenhäuser und Apotheken an die TI anschließen lassen.
Fristen für Arztpraxen, Apotheken und Co.
Ärzte müssen ab dem 1. März 2020 einen erhöhten Honorarabzug von 2,5 % anstelle von 1 % akzeptieren, wenn sie sich weiterhin nicht an die TI anschließen wollen. Die erste Anwendung, die über die TI laufen soll, ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Hier finden sich persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung, die in der Praxis eingelesen und immer aktuell gehalten werden. Zudem können Praxen mit dem VSDM prüfen, ob die elektronische Gesundheitskarte (eKG) gültig ist. Auch Apotheken sollen sich an die TI anbinden. Für sie gilt eine Frist bis Ende September 2020.
Für Hebammen, Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen gilt keine Frist – sie können selbst entscheiden, ob sie sich an die TI anschließen wollen. Kliniken sollen sich wiederum bis Januar 2021 an die TI anschließen.
Diese Möglichkeiten bietet das DVG
Versicherte sollen bis 2021 die Möglichkeit haben, digital auf ihre Patientenakte zuzugreifen. Sie sollen die elektronische Patientenakte (ePA) selbst verwalten und entscheiden können, wer ihre Gesundheitsdaten einsehen kann. Patienten erteilen Ärzten dafür eine Genehmigung, falls diese die Patientenakte einsehen wollen. Die ePA ist auf dem Smartphone der Patienten verfügbar – somit können sie von überall auf ihre medizinischen Daten zugreifen und sie verwalten. Zudem sollen auch Patientendaten in Krankenhäusern digital verfügbar sein, um Prozesse wie die Krankenhausvisite zu optimieren. Praxen und Kliniken sollen also soweit wie möglich papierlos arbeiten. Der kleine positive Nebeneffekt dabei: keine Papierverschwendung. Somit kann die Umwelt etwas entlastet werden.
Gesundheits-Apps auf Rezept
Ärzte sollen Patienten Gesundheits-Apps verschreiben, mit denen sie ihren Gesundheitsverlauf dokumentieren können. Die Anwendungen sollen Patienten bspw. an die Medikamenteneinnahme erinnern oder ihre Blutwerte dokumentieren. Die Kosten soll die gesetzliche Krankenversicherung tragen. Zudem prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Anwendungen auf Sicherheit, Qualität und Funktionstauglichkeit. So ist der Datenschutz vertraulicher Patientendaten gewährleistet. Die Daten aus den Gesundheits-Apps können mit in die ePA aufgenommen werden. Die Aufnahme bietet einen besseren Einblick in den Krankheitsverlauf eines Patienten. Z. B. kann ein Diabetiker mithilfe einer tagebuchartigen App seine Blutzuckerwerte dokumentieren. Diese Daten importiert er in seine ePA, mit denen dann der Arzt weiterarbeiten kann.
Die Gesundheits-Apps sollen dabei nicht nur körperliche Gesundheitswerte festhalten – sie können auch die Stimmung bei psychischen Problemen dokumentieren. Zudem fallen Fitness-Apps unter solche Anwendungen, die bspw. Übungen zur Rückenstärkung zeigen.
Rezepte direkt aufs Smartphone
Apropos Rezepte: auch herkömmliche Rezepte sind zukünftig digital verfügbar. So können Ärzte elektronische Rezepte (E-Rezepte) bei Videosprechstunden dem Patienten oder Apotheken digital zuschicken. Patienten erhalten die E-Rezepte vom Arzt per QR-Code auf ihrem Smartphone, mit dem sie dann zur Apotheke ihres Vertrauens gehen können. Dort entschlüsselt der Apotheker den Code, indem er ihn einscannt. So sieht er die Verschreibung und kann das richtige Arzneimittel raussuchen.
Zudem sollen Ärzte medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle oder Prothesen elektronisch verschreiben können. Auch der freiwillige Beitritt einer gesetzlichen Krankenkasse soll online ablaufen. Dafür sind Krankenkassen zukünftig in der Lage, auf elektronischem Wege über innovative Versorgungsangebote zu informieren.
Sprechstunden bequem von zu Hause
Eine Videosprechstunde ist die telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten. Für Untersuchungen, bei denen Ärzte lediglich Operationswunden o. ä. begutachten, reicht die telemedizinische Lösung vollkommen aus. Videosprechstunden werden bereits von einigen Ärzten verwendet, jedoch sollen mehr Ärzte öfter Online-Sprechstunden halten. Damit auch Ärzte diese Art von Sprechstunden interessanter finden, erhalten sie eine bessere Vergütung. Die Voraussetzung dafür: der Arzt muss mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal führen.
Fernradiologie
Ein weiteres Beispiel für die Umsetzung von Telemedizin ist die Fernradiologie. Radiologen bewerten von ihrem Büro aus Aufnahmen aus der Bildgebung von Kliniken, die sie noch nie besucht haben. So können Ärzte fachliche Beratungen einfacher durchführen und gemeinsam die passende Behandlungsmethode für einen Patienten finden.
Elektronischer Arztbrief
Der auf Papier gedruckte Arztbrief ist beim Versand langsam, weswegen der elektronische Arztbrief (eArztbrief) ihn ablösen soll. Damit Praxen eArztbriefe per Mail versenden und empfangen können, müssen sie ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) verwenden und ihn mit dem Heilberufsausweis signieren. Um die Datensicherheit zu gewährleisten, muss der Arztbrief Ende-zu-Ende verschlüsselt, der Anbieter durch die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) zertifiziert und Absender und Empfänger müssen eindeutig identifizierbar sein.
Datenweitergabe für Forschungszwecke
Gesetzliche Krankenkassen sollen Daten über die Versicherten in naher Zukunft für Forschungszwecke weitergeben. Unter die Daten können folgende Informationen fallen:
- Alter
- Geschlecht
- Wohnort
- Behandlungen
- Gesundheitsstatus
- Versicherungsverhältnis
- Leistungsbezug
Behörden, Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken sollen diese Daten nutzen können. Über einen längeren Zeitraum nutzen sie die Informationen für Längsschnittstudien. Zudem analysieren sie Behandlungsabläufe und das Versorgungsgeschehen. Dabei spielen auch hier der Datenschutz und die Datensicherheit eine wichtige Rolle. Die Krankenkassen leiten die Infos an den GKV-Spitzenverband weiter, der die Daten pseudonymisiert und den jeweiligen Einrichtungen für Forschungszwecke weiterleitet. Dabei übermitteln die Krankenkassen nicht Behandlungs-, sondern Abrechnungsdaten.
Websession: Das Digitale-Versorgung-Gesetz
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Für eine digitale Zukunft
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet immer weiter voran. Das DVG bringt den Stein ins Rollen – es bildet die Grundlage für neue elektronische Möglichkeiten in der Gesundheitsbranche. Papierlose Lösungen wie die ePA erleichtern den Zugriff auf elektronische Daten und digitale Krankenakten optimieren Krankenhausprozesse wie die Visite. Zudem werden telemedizinische Lösungen immer mehr eingesetzt, um eine fachliche Beratung zu ermöglichen.