Elektronische Patientenakte
Inhaltsverzeichnis
Mit der ePA erhalten die Patientendaten einen zu jeder Zeit vollständigen Single Point of Truth. Zudem erzielen Arztpraxen und Krankenhäuser mit den papierlosen Akten eine Kostenersparnis.
Was ist eine elektronische Patientenakte?
Die ePA ist eine elektronische Gesundheitskarte, die alle wichtigen Daten über einen Patienten enthält. Sie ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur (TI). Die Vorgeschichte, Allergien, Blutwerte und viele weitere Informationen sind in der digitalen Patientenakte einsehbar. Die ePA können sowohl Ärzte als auch Patienten einsehen. Zudem beinhaltet die ePA den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und elektronische Arztbriefe. Jedoch soll sie nicht die Kommunikation zwischen Ärzten und anderen Einrichtungen ersetzen, sie soll sie lediglich vereinfachen.
Die Zukunft der ePA ist in greifbarer Nähe
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) gehört das Papierchaos der Geschichte an: alle wichtigen Daten sind digital in der ePA gespeichert. Und die Zukunft findet schon heute statt, denn das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hatte seinen Start im Januar dieses Jahres. Dieses Gesetz soll die Versorgungsstruktur digitalisieren, indem z. B. Patienten Gesundheits-Apps auf Rezept erhalten oder sie Videosprechstunden mit ihrem Arzt führen.
Laut dem Gesetz sollen Krankenkassen ihren Versicherten die Möglichkeit geben, ab 2021 digital auf ihre Patientenakte zugreifen zu können. Dies geschieht nur auf Wunsch des Patienten, denn die ePA ist eine freiwillige Anwendung. Zudem lädt der Arzt auf Nachfrage des Patienten bestimmte Daten aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) in die ePA. Dabei werden die Daten nicht automatisch übertragen, der Arzt löst bewusst diesen Prozess aus.
Welche Daten werden gespeichert?
Der Patient entscheidet selbst, welche Informationen über ihn in der ePA zu finden sind. Neben den folgenden aufgelisteten Daten kann sich der Patient dazu entscheiden, auch eigene Daten in die elektronische Akte einzutragen. Eigene Daten können bspw. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen darstellen.
Folgende beispielhafte Daten können in der digitalen Patientenakte gespeichert werden:
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsberichte
- Impfungen
- Elektronische Medikationspläne
- Elektronische Arztbriefe
- Notfalldatensätze
Vorteile
Die ePA versendet Daten einfacher an andere Ärzte. Somit sind alle Bereiche optimal und effizient miteinander vernetzt. Bei einem Arztwechsel kann der neue Arzt die Behandlung des Patienten schneller einführen. Ärzte finden somit schneller Lösungen und Doppeluntersuchungen gehören der Vergangenheit an. Die Patientenversorgung ist sicherer, da Dokumentierende direkt in die Akte schreiben und somit Übertragungsfehler vermeiden. Zudem gehen keine wichtigen Informationen verloren.
Einzelne Patienten lassen sich einfacher verwalten. Die einfache Verwaltung ermöglicht eine schnellere Abwicklung der Behandlung. Da der Arzt und der Patient jeweils einen Einblick in die Akte haben, entsteht eine bessere Arzt-Patienten-Kommunikation. Ärzte haben über die ePA die Möglichkeit, sich untereinander einrichtungsübergreifend auszutauschen. Dadurch entsteht eine bessere Versorgung des Patienten.
Der Patient entscheidet, wer auf seine Akte zugreifen kann. Er hält die volle Kontrolle über seine gesundheitlichen Daten. Der Arzt kann bspw. nur in Anwesenheit des Patienten Dokumente in die ePA einstellen. Mit einer Genehmigung kann der Arzt dies auch in Abwesenheit des Patienten erledigen. Zudem führt die ePA zu einer Arbeitserleichterung, da sie die Daten direkt abspeichert. Und da jeder befugte Beteiligte jederzeit auf die digitale Akte zugreifen kann, erleichtert sie den Arbeitsfluss.
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Nachteile
Der wohl größte Nachteil liegt im Datenschutzrisiko. Viele Patienten haben Angst, dass ihre Daten in falsche Hände geraten. Der Zugriff erfolgt über die Gesundheitskarte und das Internet, auch über mobile Endgeräte. Dadurch ist das Risiko eines unbefugten Zugriffs erhöht.
Patienten haben die Freiheit, bestimmte Details in der einrichtungsübergreifenden Patientenakte zu sperren. Doch dadurch wissen die behandelnden Ärzte nicht zu 100 %, ob die angezeigten Daten vollständig sind. Somit muss der Arzt Absprachen mit dem Patienten führen und im schlimmsten Fall kann der Arzt eine Fehldiagnose geben. Zudem muss von Anfang an sichergestellt sein, dass Krankenkassen und Unternehmen, die die ePAs entwickeln, keinen Zugriff auf sensible Daten haben.
Diese Voraussetzung muss für eine ePA erfüllt sein
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ein Prozess, weshalb die ePA nicht von jetzt auf gleich eingeführt werden kann. Um Daten digital abspeichern zu können müssen Arztpraxen, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen an der Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Zwar sind mit dem DVG Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis 2021 dazu verpflichtet, sich an die TI anzuschließen. Doch für Physiotherapeuten, Hebammen sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen gelten keine besonderen Regelungen. Sie können sich freiwillig entscheiden.
Der nächste Schritt Richtung digitale Zukunft
Die elektronische Patientenakte gehört zur greifbaren Zukunft. Ab 2021 sollen Patienten mit der ePA die Möglichkeit haben, digital auf ihre gesundheitlichen Daten zuzugreifen. Patienten verwalten so ihre Daten von überall zu jeder Zeit selbst. Sie entscheiden, welcher Arzt welche Informationen einsehen kann. Für Krankenhäuser und das gesamte Gesundheitssystem verringert die ePA den Dokumentationsaufwand und vermeidet Doppeluntersuchungen. Zudem spart die Umstellung auf eine digitale Patientenakte Kosten ein.
Auch die Krankenhausvisite kann durch das digitale Speichern von Patientendaten erleichtert werden. Der sperrige Visite-Wagen wird nicht immer gebraucht, denn in vielen Situationen reichen Teilinformationen eines Patienten vollkommen aus. Mit unserer App zur mobilen Visite bieten wir Ihnen eine effiziente Lösung für die Krankenhausvisite, da Sie alle relevanten Daten in der App finden.
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