Elektronische Rezepte
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein E-Rezept?
Ein E-Rezept ist die digitale Form einer ärztlichen Verschreibung. Patienten erhalten ihr Rezept nicht auf Papier ausgedruckt, sondern auf elektronischem Wege. Dabei soll das E-Rezept nicht das klassische Rezept ablösen. Der Patient kann sich zwischen beiden Versionen entscheiden. Ein elektronisches Rezept kann entweder verschlüsselt dem Patienten geschickt werden, der es dann in einer Apotheke einlöst. Oder der Arzt leitet das Rezept direkt einer Apotheke weiter, die dann das bestimmte Medikament dem jeweiligen Patienten zuschickt. E-Rezepte sollen den Informationsfluss zwischen Ärzten, Patienten, Apotheken und Krankenkassen erleichtern – digitale Daten sind einfacher zu verschicken als auf Papier gedruckte Daten.
Abbildung 1: Das E-Rezept soll dazu beitragen, das Gesundheitssystem papierloser zu gestalten
Der Weg vom E-Rezept zum Arzneimittel
Entscheidet sich der Patient für ein E-Rezept, wird dieses auf einem Server verschlüsselt gespeichert. Der Patient erhält dann ein Zugriffsrecht auf das E-Rezept in Form eines Zugriffscodes bzw. Schlüssels wie bspw. einem QR-Code. Mit diesem Code kann der Patient zu einer beliebigen Apotheke gehen. Der Apotheker scannt den QR-Code ein und erhält somit Zugriff zum Rezept. So sieht er die Verordnung in der Apothekensoftware und kann das passende Arzneimittel dem Patienten überreichen. Danach ändert sich der Status des E-Rezeptes als beliefert. Die Verordnung wird digital an das Rechenzentrum geschickt, das von dort zur Krankenkasse gelangt.
Abbildung 2: Das elektronische Rezept ist mithilfe eines QR-Codes verschlüsselt
Die Voraussetzung für E-Rezepte: Telematikinfrastruktur
Das E-Rezept wurde durch das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) eingeführt, das am 16. August 2019 in Kraft getreten ist. Bis zum 30. Juni 2020 werden die technischen Festlegungen für die Übermittlung des elektronischen Rezepts getroffen. Wie auch in vielen anderen Bereichen der digitalen Gesundheitskommunikation, muss zunächst eine Verbindung durch die Telematikinfrastruktur (TI) bestehen. Das Ziel des GSAV ist mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, indem unter anderem Apotheken und Hersteller stärker kontrolliert werden.
Das Pilotprojekt GERDA
„Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken“ (kurz: GERDA) ist ein Dienst für E-Rezepte, das von Ärzten, Patienten und Apotheken in Anspruch genommen werden kann. Das Projekt startete am 01. November 2019 in Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen. Es soll Erfahrungen für den Aufbau der E-Rezept-Struktur sammeln:
Patienten lassen sich in einer Videosprechstunde behandeln. Der Arzt stellt ein E-Rezept aus und schickt es verschlüsselt an GERDA. Apotheker können dann auf das Rezept zugreifen und das jeweilige Medikament dem Patienten zu schicken. Die Technologie soll das Potenzial haben, Vorlage für eine bundeseinheitliche Lösung zu sein. Laut der Landesapothekerkammer muss nämlich ein einheitliches System eingeführt werden, das durch neutrale Akteure und dem Staat kontrolliert wird.
Apotheken rüsten auf
Damit ein reibungsloser Datentransfer gelingt, müssen zuerst Ärzte die Telematikinfrastruktur aufbauen. Das Digitale-Versorgung-Gesetz gab Arztpraxen eine Frist zur Vernetzung: den 30. Juni 2020. Als nächstes sind Apotheken an der Reihe, sie sollen bis Ende September 2020 an die TI gebunden sein. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Apotheken brauchen einen Router, der sie technisch an die TI bindet.
- Apotheker benötigen einen sogenannten elektronischen Heilberufsausweis (HBA), mit dem sie sich im Netzwerk identifizieren können.
- Der Inhaber der Einrichtung benötigt außerdem eine Institutionenkarte (auch SMC-B-Karte). Mit ihr schließen sich Apotheken als Institution an das digitale Netz an
- Zuletzt brauchen Apotheken neue Karten.
Vorteile von E-Rezepten
Mit E-Rezepten gehört die Zettelwirtschaft der Vergangenheit an. Dadurch entsteht der positive Nebeneffekt, dass auf Papier verzichtet und die Umwelt geschont wird.
E-Rezepte vereinfachen Videosprechstunden, da Patienten die verschriebenen Arzneimittel zugeschickt bekommen. Während Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie sparen sich Patienten den Weg zur Apotheke ein und können zu Hause bleiben.
Mit einem E-Rezept kann die Behandlung schneller beginnen. Ohne E-Rezepte müsste das Rezept auf Papier ausgedruckt und per Post zum Patienten geschickt werden. Erst dann kann der Patient zur Apotheke oder das Rezept an eine Online-Apotheke weiterleiten.
Da herkömmliche Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel meist noch handschriftlich geschrieben sind, werden mögliche Übertragungsfehler umgangen.
Abbildung 3: E-Rezepte erleichtern Videosprechstunden
Das E-Rezept ermöglicht die Einführung vieler neuer Anwendungen: Mit einer Medikationserinnerung vergessen Patienten nicht die Einnahme eines bestimmten Medikaments. Eine Medikationsplan-App, die mit E-Rezepten verbunden ist, überprüft Wechselwirkungen zwischen mehreren Arzneimitteln. So erfahren Patienten, ob alle Medikamente, die sie einnehmen, untereinander verträglich sind.
Investitionskosten, Datenschutz und technische Herausforderungen
Solch eine Umstellung ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Und das gilt für den Großteil der Beteiligten: Ärzte, Apotheken und Krankenkassen. Außerdem ist eine sichere Internetverbindung Voraussetzung, die noch nicht flächendeckend vorhanden ist. Auch an dieser Stelle müssen Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen investieren. Jedoch hat die Digitalisierung auch den großen Vorteil, dass mit ihr in Zukunft viel mehr Kosten eingespart werden können. Die Investition lohnt sich also.
Das Datenschutzrisiko ist bei Patienten ein wichtiges Thema. Sie befürchten, dass ihre Daten in falsche Hände geraten können. Gespeicherte Rezepte können missbraucht werden und da elektronische Rezepte verschlüsselt sind, können Patienten selbst nicht genau nachlesen, was der Arzt verschrieben hat. Doch genau weil sie verschlüsselt sind, ist der Datenschutz hoch.
Es können immer wieder mal technische Probleme aufkommen. Das Computersystem fällt aus oder die Internetverbindung besteht nicht. Bei solchen Problemen müssen Ärzte wieder auf gedruckte oder gar handschriftliche Rezepte zurückgreifen. Auch bei Verlust oder Beschädigung der elektronischen Gesundheitskarte muss eine physische Verschreibung verwendet werden. Das soll aber das E-Rezept nicht aufhalten, da die elektronische die gedruckte Version nicht vollkommen ablösen soll. Patienten sollen die Wahl zwischen den beiden Formen haben.
Websession: E-Rezepte
Haben Sie Fragen oder möchten Sie E-Rezepte in Ihr Praxisalltag einführen? Dann vereinbaren Sie gerne eine kostenlose Websession. Wir schauen uns gemeinsam Ihre individuelle Situation an.
Fazit
Das elektronische Rezept bildet einen weiteren Punkt der Digitalisierung des Gesundheitssystems. Da Videosprechstunden immer mehr zum Alltag gehören, werden E-Rezepte unerlässlicher. So kann ein Arzt dem Patienten ein Rezept direkt übermitteln. Und da dies rein digital geschieht, schont die papierlose Version die Umwelt.
Doch so eine komplexe Umstellung fordert Zeit und Kosten. Krankenkassen, Ärzte und Apotheken müssen in neue Technologien investieren, die sich momentan noch in der Testphase befinden. Trotzdem bieten elektronische Rezepte eine Kosten- und Zeitersparnis, da Patienten schneller mit der Behandlung beginnen können und der Informationsfluss zwischen Ärzten, Apotheken und Krankenkassen vereinfacht wird.
Wie stehen Sie zu dem Thema E-Rechnung? Haben Sie schon Erfahrungen dazu gemacht? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar unter diesem Beitrag.