Gesundheits-Apps auf Rezept
Die Krankenkassen tragen hierfür die finanziellen Kosten. Patienten können sich allerdings nicht jede beliebige digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) bezahlen lassen. Die Entscheidung, welche App in den Leistungskatalog einer Krankenkasse aufgenommen werden darf, unterliegt strengen Vorschriften. Werden diese allerdings erfüllt, können auch Menschen von Gesundheits-Apps profitieren, die unter normalen Umständen kein Geld dafür ausgeben wollten oder könnten.
Inhaltsverzeichnis
Was sind eigentlich Gesundheits-Apps?
Die Anzahl an Treffern, die der App Store als Antwort auf die Suchanfrage nach Gesundheits-Apps ausgibt, ist riesig. Das Spektrum digitaler Gesundheitsanwendungen reicht von Diagnose-Apps über Fitnesstracker und Kalorienzähler bis hin zu Erinnerungshilfen für Medikamente und Stimmungstagebüchern für Depressive. Eins ist allen Anwendungen gemein: Das Versprechen, die Gesundheit der Nutzer zu erhalten oder zu verbessern.
Mittlerweile geht man von einer 6-stelligen Anzahl digitaler Helferlein aus. Wie bei einer solchen Masse nicht anders zu erwarten, schwankt die Qualität zwischen den Anwendungen gewaltig. Wie kann es Nutzern da gelingen, den Überblick zu behalten und wie kann eine App aus dem Dschungel an Mitbewerbern herausstechen? Digitale Gesundheitsanwendungen müssen strengen Qualitäts-Prüfungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) standhalten, ehe der Arzt sie verschreiben darf. Dann können sich Ärzte und Anwender aber sicher sein, dass die App hält, was sie verspricht.
App auf Rezept – So funktioniert’s
Deutschland ist das erste Land, in dem digitale Anwendungen von Ärzten verschrieben werden dürfen. Neuerdings können Krankenkassen ihren Versicherten also Gesundheits-Apps anbieten. Dazu schließen sie Verträge mit den jeweiligen Herstellern ab. Die Bezahlung erfolgt direkt von der Krankenkasse an den Hersteller. Es ist also nicht möglich, sich die Kosten für eine App erstatten zu lassen. So sollen digitale Anwendungen Schritt für Schritt in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden.
Dabei ist es allerdings wichtig, die Rolle der Apps in der Gesundheitsversorgung nicht zu überschätzen. Bei der riesigen Menge an Anwendungen stellt die Unterscheidung zwischen sinnvoller, nutzbringender App und Schickschnack eine Herausforderung dar, die anhand eines Gesetzes gelöst werden soll.
Das Digitale-Versorgung-Gesetz
Anhand des Gesetzes möchte die Bundesregierung den Digitalisierungsprozess im deutschen Gesundheitswesen voranbringen. Das Digitale Versorgungsgesetz ist auf 3 Schwerpunkte konzentriert:
- Digitale Gesundheits-Apps, die wie Arzneimittel vom Arzt verschrieben werden
- Die elektronische Patientenakte, in der Patienten ihre Gesundheitsdaten speichern lassen können
- Anwendungen der Telemedizin wie die Videosprechstunde
Für diesen Beitrag ist vor allem der erste Punkt relevant. Das Digitale-Versorgung-Gesetz schreibt vor, dass Krankenkassen die Gesundheitsanwendungen nach einer ersten Prüfung auf Sicherheit und Qualität durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zunächst für ein Jahr finanzieren. Zu den Qualitätskriterien gehören Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit.
In dieser Zeit müssen die Hersteller Nachweise über den medizinischen Nutzen ihrer Anwendung liefern. Dafür können sie zum Beispiel vergleichende Studien anführen. Wie viele andere Produkte, müssen auch Medizinprodukte wie die digitalen Gesundheitsanwendungen mit einer CE-Zertifizierung ausgezeichnet sein. Mit dieser erklärt der Hersteller, dass sein Produkt den geltenden Anforderungen genügt. Erst dann nimmt das BfArM die Gesundheits-App in sein Verzeichnis auf. Und erst dann dürfen Ärzte sie langfristig verschreiben. Ab dem zweiten Jahr handelt der Hersteller dann mit dem GKV Spitzenverband einen Preis für sein Produkt aus.
Soweit die Theorie – tatsächlich verschrieben werden dürfen die Apps in Deutschland erst ab dem dritten Quartal 2020.
Wer schützt die Patientendaten?
Das BfArM ist allein mit dem Nutzennachweis befasst – die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards fällt nicht in seinen Zuständigkeitsbereich. Es ist die Aufgabe der Hersteller selbst, dafür zu sorgen, dass Patientendaten geschützt sind und ordnungsgemäß verarbeitet werden. Das müssen sie mit entsprechenden Nachweisen garantieren. Können sie diese Nachweise nicht erbringen, oder erhält das BfArM auf andere Weise Kenntnis davon, dass der Hersteller datenschutzrechtliche Grundlagen nicht einhält, wird seine DiGA wieder aus dem Verzeichnis des BfArM entfernt. Damit verliert die Anwendung ihre Rezeptierbarkeit.
Rechtliche Risiken von App-Verschreibungen
In Bezug auf Haftungsrisiken werden digitale Gesundheitsanwendungen zunächst als „reguläres“ Medizinprodukt gehandhabt. Somit müssen die gleichen Regeln eingehalten werden, die auch bei der Verschreibung eines normalen Arzneimittels greifen: Der Arzt muss seinen Patienten beispielsweise den Facharztstandard gewährleisten können. Das bedeutet, dass er auch das Gefahrenpotenzial beachten muss, das ein Medizinprodukt birgt. Bei einer App heißt das beispielsweise, dass sie den Gesundheitszustand eines Patienten adäquat erfassen muss und dass der Patient keinen Schaden nimmt, wenn er sein Verhalten an die Empfehlungen der App anpasst.
Der Arzt muss dabei nicht über ein so breites technisches Knowhow verfügen, dass er die Programmierweise der App in Gänze erfasst. Er muss sich allerdings einen Überblick über die Funktionsweise verschaffen und den Zweck der DiGA für seine Behandlung abwägen. Viele Ärzte schätzen diese Anforderung als zu zeitintensiv ein fürchten, ihr nicht nachkommen zu können. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Anwendung klar zu strukturieren und übersichtlich aufzubauen, damit auf den ersten Blick ersichtlich wird, wie die App funktioniert und auf welche Weise sie der Gesundheit dienlich ist.
So können Gesundheits-Apps auf Rezept aussehen
Es folgt eine Auflistung von 5 digitalen Gesundheitsanwendungen, die bereits von einigen Krankenkassen übernommen werden.
CardioSecur
CarcioSecur fungiert als digitales EKG-System, das die Herzfrequenz des Anwenders analysiert. Dabei erkennt es auch Durchblutungsstörungen, die es an einen Arzt weiterleitet, damit dieser schnell reagieren kann.
Tinnitracks
Die App zur Behandlung von Tinnitus bietet seinen Anwendern zwei unterschiedliche Therapien an. In der Basis-Therapie werden Betroffenen individuelle Bewältigungsstrategien nähergebracht, in der Neuro Therapie sollen die Hörzellen mit Hilfe von Musik wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Beide Therapien werden vom HNO verordnet.
Novego
Novego ist ein professionelles Programm, das Nutzer mit depressiven Symptomen unterstützt. Coaches und Psychologen betreuen über die App Betroffene in psychisch belastenden Lebensphasen.
7Mind
Mit 7Mind sollen Anwender in wenigen Minuten am Tag Stress bewältigen können. Meditationsguides fördern Produktivität, Glücksempfinden und Beziehungen.
Caterna
Caterna bietet Sehtraining für Kinder mit einer funktionalen Sehschwäche in Form von Online-Spielen an, in deren Hintergrund ein Wellenmuster abläuft. Dieses stimuliert die Verbindung zwischen Gehirn und Auge und stärkt das schwächere Auge.
Websession: Gesundheits-Apps
Haben Sie Fragen rund um das Thema App-Verschreibungen? Oder haben Sie eine Idee für eine Gesundheitsanwendung, bei deren Umsetzung Sie Unterstützung wünschen? Kontaktieren Sie uns einfach über eine kostenlose Websession. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Fazit
Damit möglichst viele Versicherte von digitalen Gesundheitsanwendungen profitieren, werden diese in Zukunft vermehrt in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Ärzte können die Apps ihren Patienten dann wie Arzneimittel verschreiben. Damit Apps auf Rezept als solche zugelassen werden, müssen Hersteller dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einige Nachweise bezüglich der Qualität und Sicherheit der Anwendung vorlegen. Nur wenn diese Nachweise erbracht werden, können Ärzte die Gesundheits-Apps langfristig verschreiben. Nach einem Jahr der Prüfung handelt der Hersteller einen Preis für sein Produkt mit dem GKV Spitzenverband aus.