Marcel Seer
20. Mai 2020

E-Heilberufsausweis

Immer mehr gesundheitliche Daten werden digital verfügbar gemacht. Dadurch können Dokumente einfacher verschickt und empfangen werden. Doch wie genau läuft das mit der Sicherheit? Wie können Patienten sicherstellen, dass nicht jeder auf ihre empfindlichen Daten zugreifen kann? Hier kommt der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ins Spiel – nur in Verbindung mit solch einem Ausweis sind Heilberufler in der Lage, empfindliche Daten verschlüsselt zu verschicken. 

Außerdem sind Besitzer des eHBA zukünftig in der Lage, die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen. Somit steht der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems nichts mehr im Weg.

Was ist der E-Heilberufsausweis?

Der E-Heilberufsausweis ist eine personalisierte Chipkarte für Angehörige der Heilberufe im deutschen Gesundheitswesen. Unter den Heilberufen verstehen sich bspw. Ärzte und Apotheker. Wie auch bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befindet sich auf dem eHBA ein Bild des Karteninhabers. Der eHBA gilt zudem als Sichtausweis für die Heilberufe. Auf einem Mikrochip sind die Daten des Inhabers gespeichert. Auf dem Ausweis befinden sich außerdem eine Verschlüsselungsfunktion und die digitale Signatur des Besitzers.

E-Heilberufsausweis

Mit dem eHBA können medizinische Dokumente sicher verschickt werden. Quelle: https://www.aerzteblatt.de

Die Beantragung eines eHBA geschieht über die zuständige Landeskammer. Für die digitale Signatur fällt zudem eine monatliche Gebühr für den Träger des Ausweises an. Ein kleiner Hinweis am Rande: Für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur (TI) ist die 2. Generation des eHBA erforderlich. Mit dem eHBA der 1. Generation kann also nicht auf Technologien zugegriffen werden, die in der TI eingebunden sind.

Je nach Berufsgruppe spricht man auch vom

  • eArztausweis (eA),
  • eZahnarztausweis (eZAA) oder
  • ePsychotherapeutenausweis (ePTA).

Der eHBA für Apotheker hat 2 Ausprägungen:

  • Apotheker besitzen den elektronischen Apothekerausweis (eApA).
  • Der eHBA für Apothekenassistenten wird auch als elektronischer Apothekenassistentenausweis (eApAA) bezeichnet.

Der Begriff eHBA wird als einfaches Synonym für die unterschiedlichen Berufsgruppen verwendet.

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Wofür wird der E-Heilberufsausweis eingesetzt?

Mit dem eHBA sind Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker in der Lage, auf die medizinischen Daten der elektronischen Gesundheitskarte zuzugreifen. Zudem ver- und entschlüsseln Heilberufler elektronische Dokumente mit dem eHBA. So können medizinische Dokumente sicher elektronisch verschickt und empfangen werden. Außerdem bietet der E-Heilberufsausweis dem Besitzer eine rechtsgültige, digitale Signatur für elektronische Dokumente wie den elektronischen Arztbrief (E-Arztbrief).

Für die Anbindung an die TI ist der eHBA zwar nicht verpflichtend. Jedoch benötigen zukünftige medizinische Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement den eHBA.

Vorteile des eHBA

Elektronische Daten sind bekanntlich einfacher zu handhaben als auf Papier gedruckte Dokumente. Mit einem eHBA signieren Ärzte und Co. diese digitalen Dokumente rechtsverbindlich und sicher. Heilberufler verschicken die Dokumente elektronisch, sodass kein unbefugter Dritter auf die Daten zugreifen kann. Die Sicherheit ist durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung garantiert.

Der eHBA vereinfacht Abläufe in Arztpraxen, da Anwendungen wie E-Arztbriefe oder digitale Laborbefunde mithilfe des eHBA möglich sind. Diese Anwendungen optimieren die Praxisverwaltung und Mitarbeiter können effizienter arbeiten.

Zudem identifizieren sich Heilberufler mit dem eHBA in Webportalen oder für die kassen- und privatärztliche Online-Abrechnung. Mit nur einer PIN-Eingabe signieren sie mehrere Laboraufträge oder E-Arztbriefe rechtsgültig.

Diese Technologien funktionieren nur mit dem E-Heilberufsausweis

Durch die allgemeine Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems werden immer mehr neue Technologien für Patienten und Ärzte verfügbar. Für die allgemeine Umsetzung der Anwendungen gilt die Anbindung an die TI. Auch der eHBA muss mit der TI in Verbindung stehen, um verschiedene technische Lösungen verwenden zu können. Ab dem 2. Quartal 2020 sind Praxen in der Lage, die ersten medizinischen Anwendungen zu nutzen.

Elektronische Rezepte

Zukünftig sollen Ärzte immer mehr Videosprechstunden durchführen. Falls Ärzte während solch einer digitalen Sprechstunde ein Rezept verschreiben, können sich Patienten zwischen zwei Versionen entscheiden: dem herkömmlichen, auf Papier gedruckten Rezept oder dem elektronischen. Bei der 1. Variante druckt der Arzt das Rezept wie gewohnt aus, unterschreibt und verschickt es an den Patienten. Bei der 2. Variante, also dem E-Rezept, versendet der Arzt es digital an das Smartphone des Patienten oder sogar direkt an die Apotheke. In beiden Fällen ist das Rezept Ende-zu-Ende verschlüsselt, so dass Unbefugte nicht so einfach auf die Daten zugreifen können.

Elektronische Rezepte werden mit dem E-Heilberufsausweis signiert.

Ärzte signieren E-Rezepte mit dem eHBA.

Den eHBA verwendet zunächst der Arzt, um eine digitale Signatur herzustellen. Ohne diese wäre das E-Rezept nämlich nicht gültig. Zudem verschlüsselt der eHBA das Rezept, sodass nur ein Apotheker mit einem eHBA Zugriff auf die Daten erhält. Mit ihm entschlüsselt er das Rezept und kann dem Patienten die verschriebenen Arzneimittel aushändigen. Für das E-Rezept werden noch bis zum 30. Juni 2020 die technischen Festlegungen getroffen.

Elektronischer Arztbrief

Arztbriefe werden traditionell per Post, Fax oder über den Patienten übermittelt. Diese Übertragungswege und die Weiterverarbeitung der Arztbriefe nimmt viel Zeit in Anspruch. Aus diesem Grund wurde der elektronische Arztbrief (E-Arztbrief) eingeführt, der seit 2017 in Gebrauch ist.

Um Arztbriefe verschicken und empfangen zu können, benötigen Ärzte den E-Heilberufsausweis. Zudem signiert der Arzt mithilfe des eHBA den Brief, der erst dann seine Gültigkeit erreicht.

Elektronischer Medikationsplan

Der E-Medikationsplan unterstützt Patienten, die dauerhaft mehr als drei Medikamente einnehmen. Mit ihm befinden sich alle Arzneimittel, ob vom Arzt verordnet oder selbst gekauft, in einer übersichtlichen Liste. So können Ärzte und Apotheker gefährliche Wechselwirkungen entdecken.

Der Zugang für Patienten verläuft nur mit einer PIN und Heilberufler können nur mit dem eHBA die Daten des Plans einsehen. Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten sind mit dem E-Medikationsplan stets in der Lage, sich umfassend und immer aktuell über die medikamentöse Behandlung des Patienten zu informieren. Der elektronische Medikationsplan ist seit dem 2. Quartal 2020 für Patienten verfügbar.

Marcel Seer Autor

Websession: E-Heilberufsausweis

Haben Sie Fragen zum elektronischen Heilberufsausweis oder benötigen Unterstützung bei der Implementierung der notwendigen Infrastruktur? Dann vereinbaren Sie gerne eine kostenlose Websession. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Fazit

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems schreitet immer weiter voran. Dabei sparen papierlose Prozesse Zeit und Geld ein. Dadurch werden immer mehr gesundheitliche Daten digital. Um die Sicherheit der empfindlichen Daten zu garantieren, setzen Heilberufler auf den eHBA: mit ihm verschicken und empfangen sie elektronische Dokumente und signieren diese rechtsverbindlich. Neue, medizinische Anwendungen sind zudem zukünftig nur in Verbindung eines eHBA möglich.

Marcel Seer

Marcel Seer

Mein Name ist Marcel Seer und ich bin begeisterter Online Marketing Manager bei mindsquare. Wie meine Kollegen habe ich mein Hobby zum Beruf gemacht.

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