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SecurPharm
So werden Arzneimittel gefälscht
Die deutsche Arzneimittelversorgung gehört zu den sichersten der Welt. Seit Jahren tragen die Apotheken durch optische Prüfungen dazu bei, gefälschte Arzneimittel nicht in Umlauf gelangen zu lassen. So gab es in den vergangenen Jahren nur selten gefälschte Arzneimittel innerhalb der legalen Lieferkette (bestehend aus öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken). Zukünftig soll das IT-basierte SecurPharm die Sicherheit und Echtheit von Arzneimitteln zusätzlich gewährleisten, um den schwer aufzudeckenden Fälschungen einen Schritt voraus zu bleiben.
Nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind Arzneimittelfälschungen durch falsche Angaben gekennzeichnet. Diese beziehen sich auf:
- ihrer Herkunft (Hersteller, Herstellungsland, Inhaber der Zulassung)
- ihrer Inhaltstoffe (Zusammensetzung, Art und Menge von Wirk- und Hilfsstoffen)
- ihrer Identität (z. B. Marke, Verpackung)
So werden allgemein 3 Fälschungsformen unterschieden:
- Original-Medikament mit gefälschter Packungsbeilage und/oder gefälschter Umverpackung
- Original-Medikament in gefälschter Primärverpackung (Blister) und Umverpackung sowie gefälschter Packungsbeilage
- Gefälschtes Medikament in gefälschter Verpackung (Totalfälschung)
Arzneimittelfälschungen bergen Gefahren für Verbraucher und Hersteller
Totalfälschungen sind am offensichtlichsten schädlich für den Anwender. Sie enthalten entweder zu viel oder zu wenig Wirkstoff, oder sie enthalten gar keinen oder einen unbekannten Wirkstoff. Je nach Art des Medikaments und der zu behandelnden Krankheit kann eine Über- oder Unterdosierung oder ein falscher Wirkstoff im schlimmsten Fall lebensgefährliche Folgen für den Patienten haben.
Das Originalmedikament in falscher Verpackung wirkt zunächst weniger schädlich – dem Anwender ist es schließlich egal, ob die Verpackung seines Medikaments grün oder blau ist. Allerdings können die Arzneimittel beim Umverpacken verunreinigt werden. Eine falsche Lagerung kann eine Verminderung der Qualität nach sich ziehen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass bereits abgelaufene Medikamente umgepackt und wieder in Umlauf gebracht werden.
Auch für den Hersteller sind Fälschungen ein besonderes Ärgernis, denn sie schädigen durch schlechte Qualität des Arzneimittels den Ruf der Marke.
So gelangen Fälschungen in Umlauf
In Deutschland werden gefälschte Medikamente am häufigsten über unseriösen Internet- und Versandhandel in Umlauf gebracht. Am sichersten gilt der Erwerb von Arzneimitteln in einer niedergelassenen Apotheke oder einer zugelassenen Versandapotheke. Die Wahrscheinlichkeit, ein gefälschtes Arzneimittel zu erhalten, ist hier am geringsten. Dennoch besteht die Möglichkeit. Mit SecurPharm soll sich jeder Patient und Hersteller sicher sein können, dass in Apotheken kein gefälschtes Arzneimittel über die Ladentheke geht.
In vielen anderen Ländern auch innerhalb der EU kommen Arzneimittelfälschungen in Apotheken häufiger vor, als hierzulande.
Wie schützt SecurPharm vor Arzneimittelfälschungen?
Seit dem 9. Februar 2019 muss jedes Medikament, das das Band eines europäischen Arzneimittelherstellers verlässt, mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein: Auf jeder Packung ist seitdem eine Seriennummer (SN) und ein Data Matrix Code abgebildet. Durch die SN wird jede Verpackung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels zum Unikat. Die Hersteller speichern alle SN, die sie vergeben, in einer geschützten Datenbank.
Bevor der Apotheker einem Patienten eine Medikamentenpackung überreicht, scannt er deren Code. SecurPharm gleicht den Code mit der Datenbank des Herstellers ab. Der Patient kann die eingescannte Packung nur mitnehmen, wenn der Code korrekt und die Packung als „noch-nicht-abgegeben“ gekennzeichnet ist. Andernfalls meldet das System einen Fehler.
Dieser kann dadurch zustande kommen, dass die Seriennummer nicht vergeben war, dass die Packung als „bereits abgegeben“ gekennzeichnet war oder, dass die Packung als gestohlen gemeldet wurde. Der Patient erhält in einem solchen Fall eine andere Packung. Die Apotheker versuchen dann, den Grund für die Fehlermeldung zu ermitteln. Gegebenenfalls wird gemeinsam mit dem Hersteller des Arzneimittels ein Fälschungsverdacht verfolgt.
Nicht nur die SN sind seit dem 9. Februar 2019 auf jeder Packung verpflichtend, sondern auch ein Erstöffnungsschutz. Dieser soll Patienten die Gewissheit geben, dass das Mittel nach seiner Verpackung noch nicht geöffnet worden ist. Der Erstöffnungsschutz ist in Form eines Klebesiegels über der Öffnungslasche der Schachtel oder einer Perforationslinie denkbar, die beim ersten Öffnen eingerissen werden muss.
Websession: SecurPharm
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Thema SecurPharm? Dann vereinbaren Sie gerne eine kostenlose Websession. Ich freue mich auf einen persönlichen Austausch!
Fazit
Patienten, die ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel bei einer niedergelassenen Apotheke oder einem zugelassenen Versandhandel erwerben, können sich in Deutschland relativ sicher sein, dass sie ein Originalprodukt erhalten. In den seltenen Fällen, in denen ein Patient ein gefälschtes Mittel mit falschen Wirkstoffen oder mit abgelaufenem Inhalt erhält, kann das für ihn schwerwiegende, schlimmstenfalls tödliche Folgen haben. Zudem fällt ein solcher Vorfall auf den Hersteller des Originalprodukts zurück und auf dessen Image.
Mit SecurPharm wird jede Packung noch einmal auf ihre Echtheit überprüft, bevor sie an den Patienten weitergegeben werden darf. Ein zusätzlicher Erstöffnungsschutz garantiert, dass die Packung noch nie vorher geöffnet und möglicherweise manipuliert wurde. Auf diese Weise werden Patient und Hersteller geschützt und gefälschte Arzneimittel vollständig aus deutschen Apotheken ferngehalten.