Marcel Seer
23. November 2020

Elektronische Fallakte

Um bei komplizierten medizinischen Fällen die richtige Diagnose und Behandlung identifizieren zu können, reicht eine Meinung häufig nicht aus. Am besten ist es, sich mit anderen Experten über das Thema auszutauschen. Dieser Austausch kann durch die elektronische Fallakte ermöglicht werden.

Was ist die Elektronische Fallakte?

Die Elektronische Fallakte (EFA) ist ein Kommunikationskonzept für den digitalen und datenschutzgerechten Austausch medizinischer Daten zwischen Ärzten für einen spezifischen Fall. Ärzte sind so über Sektor- und Einrichtungsgrenzen hinweg vernetzt. Die Kooperation zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten im ambulanten und stationären Bereich wird unterstützt. Zugleich bietet die EFA einen raschen Zugriff auf benötigte Dokumente, wie z. B. Arztbriefe und Befunde. Ärzte können sich somit einen besseren aktuellen Überblick über den bisherigen Behandlungsverlauf verschaffen.

Das Konzept ist besonders auf komplexe Behandlungsabläufe, wie z. B. schwere Krebserkrankungen, ausgerichtet, welche eine enge Kooperation von Ärzten erfordern. Dabei erfüllt die Elektronische Fallakte den IT-Standard für den medizinischen Informationsaustausch. Die Spezifikationen sind für die Ärzte dabei offen zugänglich und lizenzfrei nutzbar. Dadurch stellt die EFA im Gesundheitswesen einen medienübergreifenden Standard für IT-gestützte Kommunikation dar.

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Abgrenzung EKA und EGA

Im Gegensatz zur Elektronischen Krankenakte (EKA) kann die EFA über die Einrichtung hinaus verwendet werden. Allerdings auch nur für einen bestimmten Fall. Die EKA wird dabei für die essenzielle und gesetzlich vorgeschriebene medizinische Dokumentation genutzt. Die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) enthält die Daten über die Gesundheitshistorie eines Patienten in digitaler Form und wird von dem Patienten selbst angelegt.

Auch die EFA kann nur mit Zustimmung des Patienten angelegt werden. Nach Abschluss der Behandlung wird die Fallakte im Gegensatz zur EKA wieder geschlossen. Die medizinischen Daten bleiben dabei meist dezentral gespeichert.

Entwicklung

Im Jahr 2006 startete die Entwicklung mit einer anwendergetriebenen Initiative. Mittlerweile trägt, pflegt und entwickelt der Verein Elektronische FallAkte zusammen mit dem Fraunhofer Institut für Software- und Systemtechnik (ISST) die EFA weiter. Das moderne Konzept ab EFA 2.0 setzt auf Integrating the Healthcare Enterprise (IHE). IHE ist eine Initiative von Anwendern und Herstellern mit dem Ziel, den Datenaustausch zwischen IT-Systemen im Gesundheitswesen zu standardisieren und zu harmonisieren. Aktuelle Anwendungen erschließen dabei zunehmend weitere medizinische Bereiche wie z. B. Pathologie, Radiologie oder Labormedizin.

Netzwerk für eine bessere Versorgung

Mithilfe der EFA soll ein vollständiges, regionales Versorgungsnetzwerk entwickelt werden. Dieses soll in Zusammenarbeit mit vielfältigen Gesundheitsdatendiensten die fallspezifische, digitale Vernetzung der Akteure ermöglichen. Bei der Verarbeitung dieser Informationen werden weiterhin die vorhandenen Datenschutzanforderungen im Medizinsektor berücksichtigt. Die EFA unterstützt dadurch die Kooperation zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten im ambulanten und stationären Bereich und Ärzten außerhalb der Einrichtung.

Bessere Übersichtlichkeit

Die Elektronische Fallakte eines Patienten stellt keine Dokumentensammlung, sondern eine Art strukturiertes Inhaltsverzeichnis dar. Sie bietet eine gute Übersicht von allen wichtigen verfügbaren Dokumenten der involvierten Ärzte. Dadurch wird ein schneller Zugriff etwa auf Arztbriefe, Befunde, OP-Berichte, Röntgenbilder, Therapiepläne oder Verordnungen sichergestellt. Zudem erhalten die Ärzte einen Überblick über den bisherigen Behandlungsverlauf des Patienten.

Vorteile für Arzt und Patienten

Durch die EFA können so z. B. aufwendige Doppeluntersuchungen umgangen werden. Ebenso kann eine Behandlung immer zeitnah und stringent fortgeführt werden. Unnötige Wartezeit, die durch Befunde oder den Entlassungsbericht angefallen wäre, fällt weg. Zudem müssen Patienten nun nicht mehr die Befunde von Arzt zu Arzt mitnehmen – diese sind in der EFA verfügbar.

Falls es zu einem Notfall kommt, können die Ärzte wichtige Informationen zur aktuellen Erkrankung aus der EFA erhalten. Außerdem lässt sich durch die EFA die Entlassung nach Hause oder die Verlegung in eine andere Einrichtung besser organisieren. Dafür müssen häufig viele medizinische Informationen schnell und vollständig verfügbar sein. Eine standardisierte EFA-Schnittstelle integriert im Klinikinformations- oder Praxisverwaltungssystem und wichtige hinterlegte Abläufe im IT-System können von großem Vorteil sein. Denn: Dadurch können effiziente Wege entstehen, elektronische Fallakten zu erstellen und zu pflegen und mit anderen Ärzten anderer Einrichtungen zu kommunizieren.

Ein weiterer Vorteil ist, dass neue kooperative Behandlungsprozesse ermöglicht werden können. So können bspw. sämtliche Befunde ambulant erhoben und Patienten bereits am Aufnahmetag operiert werden. Des Weiteren ist vorteilhaft, dass sich der Arzt komplett auf den Patienten und die nächsten Schritte konzentrieren kann, da er sich nicht um fehlende Informationen sorgen muss. Das gilt auch für die Beratung, die durch die EFA an Qualität gewinnt, da der Arzt auch über Maßnahmen informiert ist, die von anderen Ärzten veranlasst wurden.

Kontrolle über den Zugriff

Bei der EFA dürfen nur die vom Patienten autorisierten Ärzte auf die hinterlegten Dokumente zugreifen. Dieses Zugriffrecht kann vom Patienten erweitert oder wieder entzogen werden. Das Recht auf freie Arztwahl kann so gewährleistet werden. Alle beteiligten und berechtigten Ärzte haben dann die gleiche Sicht auf den Fall. Folglich können sie alle aufgelisteten Dokumente einsehen und diese in die eigene Falldokumentation übernehmen. Da die EFA nur für die medizinische Kommunikation bestimmt ist, wird eine hohe fachliche Qualität der Informationen sichergestellt.

Technische Ebene

Die Elektronische Fallakte schafft die technischen Voraussetzungen für die Kommunikation zwischen ambulanten und stationären Ärzten sowie auch zwischen verschiedenen Kliniken. Durch standardisierte EFA-Schnittstellen wird ein reibungsloser Informationsfluss ermöglicht. Dabei spielt es auch keine Rolle, welche IT-Systeme verwendet werden. Der einheitliche Standard hierfür wurde von dem ISST gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft geschaffen. Dieser unterstützt die Gleichberechtigung aller Partner im Behandlungsprozess. Zudem sind durch die gut ausgearbeitete Sicherheitsarchitektur die sensiblen medizinischen Daten geschützt. Die für die EFA notwendigen Spezifikationen sind für die Ärzte offen und lizenzfrei verfügbar. Über bereits heute verfügbare Systeme ist die technische Anbindung der Kliniken problemlos möglich. Über das Praxis- oder Krankenhausinformationssysteme kann direkt auf die EFA zugegriffen werden, solange dieses über eine EFA-Schnittstelle verfügt. Der Zugriff auf die EFA erfolgt dabei über spezielle Provider.

Anlegen einer Elektronischen Fallakte

Um eine EFA anlegen zu können, benötigt der Arzt zunächst die schriftliche Zustimmung des Patienten. Dabei muss der Patient über den Sinn und die Funktionsweise der EFA aufgeklärt werden. Durch den Patienten wird dann festgelegt, ob und welche weiteren Ärzte Zugriff auf die Daten erhalten dürfen. Ebenso muss auch die Laufzeit der Fallakte bereits vorher definiert werden.

Der Patient erhält mit der Einweisung zu den mitbehandelnden Ärzten einen Code. Dieser kann beispielsweise ein Barcode auf dem Überweisungsschein sein, der dann bei der Klinikaufnahme oder in der Arztpraxis eingelesen wird. Dieser wiederum zeigt die Existenz einer EFA an und ermöglicht den berechtigten Ärzten den Zugriff auf die Fallakte.

Datenschutz und Sicherheit

Datenschutz und Datensicherheit sind seit Entwicklungsbeginn als wesentliche Elemente im Konzept der EFA-Plattform verankert. Der zentrale Teil der EFA-Spezifikationen ist die mehrstufige Sicherheitsarchitektur. Die Zugänge zu den EFA-Netzwerken sind nach dem neuesten Stand der Technik verschlüsselt. Die technischen Verbindungsdaten werden schon bei der Anlage einer neuen EFA mit den Ärzten und Einrichtungen abgeglichen, sodass die Übereinstimmung sichergestellt wird.

Ein wichtiger Punkt ist zudem die dezentrale Speicherung. Das heißt, dass die patientenbezogenen Daten an ihrem ursprünglichen Ort gespeichert bleiben. Wie bereits erwähnt, hat der Patient die Wahl, welche Ärzte auf seine EFA zugreifen dürfen. Über einen Barcode werden der Klinik die berechtigten Personen angezeigt. Darüber hinaus kann der Patient selbst Einblick in seine Fallakte nehmen. Zudem gibt es auch einen reinen Lesezugriff, den der Patient dem Arzt übergeben kann. Des Weiteren kann der Datenschutz-Verantwortliche über eine Zugriffsliste überprüfen, wer wann Zugriff auf die EFA-Daten hatte.

Marcel Seer Autor

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Fazit und Ausblick

Die Elektronische Fallakte wird ein immer wichtigeres Instrument in der heutigen medizinischen Versorgung. Mit der EFA können schnellere und bessere Diagnosen erreicht werden und gleichzeitig ist der Datenschutz und die Sicherheit gegeben.

Mit Blick in die Zukunft lässt sich festhalten, dass der EFA-Standard Pflicht für alle Hersteller wird. Das heißt, dass alle neu auf den Markt kommenden Klinik- und Praxisinformationssysteme EFA-fähig sein müssen. Ebenso ist der Ausbau der IT-gestützten Infrastruktur im Gesundheitswesen sowie die Vernetzung der Kliniken innerhalb der gesamten EU sehr wahrscheinlich.

Marcel Seer

Marcel Seer

Mein Name ist Marcel Seer und ich bin begeisterter Online Marketing Manager bei mindsquare. Wie meine Kollegen habe ich mein Hobby zum Beruf gemacht.

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